Nahversorgung

Die Nahversorgung erfolgt über das Kommunalunternehmen Gerolsbach (KUG), einer kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Gerolsbach. Die subsidäre Gewährträgerhaftung liegt zu 100% bei der Gemeinde (Art. 89 Abs. 4 Gemeindeordnung).

Aufgaben des Kommunalunternehmens sind:

  • seit 2008 – Die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlangen auf gemeindlichen Liegenschaften
  • ab 2011 – Die Umsetzung des neuen Abwasserkonzeptes und den Betrieb der Abwassereinrichtung
  • ab 2011 – der Bau, der Unterhalt und die Überlassung von öffentlichen Zwecken dienenden Immobilien, insbesondere des Rathauses
  • ab 2011 – die Erbringung von Dienstleistungen für die Gemeinde Gerolsbach
  • ab 2012 – Unterhalt und Betrieb der Wasserversorgung

 Hier finden Sie die Satzung des Kommunalunternehmens Gerolsbach.

Unternehmenssatzung

Wirtschaftsplan 2022