Kommunalwahl 2026
In Bayern finden regelmäßig die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Bei diesen Wahlen werden unter anderem die Bürgermeister bzw. Bürgermeisterinnen, die Landräte bzw. Landrätinnen, die Mitglieder der Gemeinde-/Stadträte sowie der Kreistage gewählt. Der gesetzliche Rahmen hierfür bilden insbesondere das Gemeinde‑ und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) und die Gemeinde‑ und Landkreiswahlordnung (GLKrWO). Der festgelegte Wahltermin für die Kommunalwahl in Bayern ist der 08. März 2026.
Welche Ämter und Gremien werden gewählt
Bei den Kommunalwahlen in Bayern geht es um folgende Mandate:
- Erste Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bzw. Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister in den Gemeinden/Städten.
- Landrätinnen und Landräte in den Landkreisen.
- Mitglieder der Gemeinde- oder Stadträte.
- Mitglieder der Kreistage. Die Amtszeit beträgt grundsätzlich sechs Jahre.
Bedeutung der Kommunalwahl
Die gewählten Entscheidungsträgerinnen und -träger gestalten maßgeblich das unmittelbare Lebensumfeld – etwa Infrastruktur, kommunale Einrichtungen, Kinderbetreuung und vieles mehr. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die demokratische Legitimation dieser Verwaltungsorgane. Kommunalpolitik bietet die Chance zur Mitbestimmung vor Ort.
Wer darf wählen (aktives Wahlrecht)
Alle Deutschen und Unionsbürger/innen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen (i.d.R. Hauptwohnung) aufhalten.
Vorbereitung / Ablauf der Wahl – Wesentliche organisatorische Hinweise
Wahlvorschläge können von Parteien und Wählergruppen nach Bekanntmachung (09.12.2025) bis 08.01.2026 (18.00 Uhr) eingereicht werden.
Tagung des gemeindlichen Wahlausschusses und Abstimmung über die Wahlvorschläge (Bürgermeister- und Gemeinderatswahl). Wahlausschusstagungen zu Landrats- und Kreistagswahl erfolgen separat.
Versandt der Wahlbenachrichtigungen im Zeitraum 25.01 bis 15.02.2026
Nach versandt der Wahlbenachrichtigung können Briefwahlunterlagen beantragt werden. Achtung: Ein versandt der Briefwahlunterlagen darf frühestens ab 16.02.2026 erfolgen (§ 24 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO).
Wahlsonntag am 08.03.2026: Die Abstimmungsräume sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Neuerung: Zur Kommunalwahl 2026 befinden sich alle Wahllokale in der Grundschule Gerolsbach. Der Eingang zu den Urnenwahllokalen liegt im Untergeschoss.
Aufruf zur Mitarbeit als Wahlhelfer/-in
Die Durchführung einer Wahl erfordert eine Vielzahl von ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern vor Ort. Wir laden Sie herzlich ein, sich als Wahlhelfer/-in zu engagieren
Wenn Sie interessiert sind, wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeindeverwaltung oder melden Sie sich hier. Helfen Sie mit, damit unsere Kommunalwahl reibungslos und demokratisch abläuft!
Abschließend
- Markieren Sie sich den Termin: Sonntag, 8. März 2026 – merken Sie sich diesen Tag vor.
- Checken Sie Ihre Wahlbenachrichtigung
- Engagieren Sie sich als Wahlhelfer/-in – damit wir gemeinsam ein funktionierendes demokratisches Verfahren sicherstellen.
- Nutzen Sie Ihr Wahlrecht: Jede Stimme zählt



