Gemeinde Gerolsbach - Kommunale Wärmeplanung

Allgemein:

Die kommunale Wärmeplanung hat zum Ziel, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln und eine Strategie für den langfristigen Umbau der Wärmeversorgung hin zu Klimaneutralität im Jahr 2040 zu entwickeln.

Örtliche Verhältnisse:

Zunächst wurde der Bestand analysiert: In Gerolsbach sind vor allen die privaten Gebäude maßgeblich im Hinblick auf den gesamtgemeindlichen Wärmebedarf. Der größte Teil des Gesamtwärmebedarfs entfällt als Raumwärme auf Wohngebäude, die derzeit mit gut 50% fossilen Energieträgern (primär Heizöl, außerdem zu einem geringen Anteil Flüssiggas) beheizt werden, des Weiteren mit Biomasse, Wärmepumpen und Nahwärme. Knapp 2/3 der Wohngebäude sind den Baualtersklassen bis 1994 zuzuordnen. Hier liegt großes Potential zur Sanierung und damit zur Senkung des Wärmebedarfs vor.

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Im Gemeindegebiet existieren derzeit drei Wärmenetze, die insgesamt etwa 100 Gebäude mit Wärme versorgen. Eine Nachverdichtung ist nach jetzigem Stand auf Grund der aktuellen Auslastung nur sehr moderat möglich. Im übrigen Gemeindegebiet lassen sich keine eindeutigen Indikatoren (wie hohe Wärmebedarfsdichten, hohe Wärmeliniendichten, relevante Ankerkunden), die für eine zentrale Wärmeversorgung und damit die Errichtung eines weiteren Wärmenetzes oder auch die großmaßstäbliche Erweiterung der Bestandsnetze sprechen, identifizieren.

Zukünftige Ausrichtung

Daher wird auch in Zukunft in den Gemeindegebieten, in denen sich bisher kein Wärmenetz befindet, die dezentrale Versorgung maßgeblich sein. D.h. Hauseigentümer kümmern sich – wie bisher auch – individuell um ihre Heizung / Wärmeerzeugung. Es ist zu erwarten, dass in Zukunft bei der Gebäudeheizung Wärmepumpen und in geringerem Umfang auch Biomassekessel (lokale Restholznutzung), Solarthermie etc. als dezentrale Einzelheizungen hauptsächlich zur Anwendung kommen. Für die Gebiete zur dezentralen Wärmeversorgung bietet sich auch die Option für kleinere Wärmeverbünde, z.B. zwischen benachbarten Mehrfamilienhäusern oder Gebäuden mit Synergien aus verschiedenen Nutzungsarten wie etwa Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung.

Im „Wärmenetz Prüfgebiet“ liegen für den Wärmenetzbetrieb noch keine mehrjährigen Erfahrungswerte vor. Es ist anzunehmen, dass bei Vorliegen der Daten das Wärmenetz durch den Anschluss weiterer einzelner Abnehmer nachverdichtet werden kann. Diese Entwicklungen gilt es in den kommenden Jahren zu beobachten und zu prüfen.

Gerolsbach
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Möglichkeiten:

die auf individuellen Entscheidungen der Gebäudeeigentümer basieren, zum Tragen kommen: Wärmepumpen mit Spitzenlastkesseln, Erdgasheizungen mit Biomethan-Anteil, Nutzung von eigenem PV-Dachstrom für Heizzwecke etc.

Als Maßnahmen aus den Analysen resultieren folgende: Beratungs- und Unterstützungsangebote für Gebäudeeigentümer:innen zur Sanierung und Heizungsumrüstung / Installation von Wärmepumpen, die Einführung eines Energiemanagement-Systems für die kommunalen Liegenschaften, die Pflege und Fortführung der Datenbank sowie die enge Abstimmung mit dem Stromnetzbetreiber im Hinblick auf den erforderlichen Ausbau der Energienetz-Infrastruktur.

Der Wärmeplan wurde von Januar 2024 bis Mai 2025 erstellt. Dank Ihrer örtlichen Unterstützung und Ihrer Auskünfte stand uns eine detaillierte und aussagekräftige Datenbasis zur Verfügung, die es uns ermöglicht, die Situation vor Ort realistisch abzubilden und daraus die entsprechenden Schlüsse zu ziehen. Darüber hinaus erleichtert uns die sehr gute Datengrundlage eine Fortschreibung des Wärmeplans in fünf Jahren sehr, ohne dafür auf externe Hilfe angewiesen zu sein.

Vor- und Nachteile aus der Kommunalen Wärmeplanung

Für die Bürgerinnen und Bürger gibt es nunmehr Klarheit, mit welcher Art der Wärmeversorgung sie rechnen können. Auf Grund der Datenlage wird in Gerolsbach voraussichtlich kein weiteres Wärmenetz errichtet werden; das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger sich eigenständig um ihre Wärmeversorgung / Heizung kümmern müssen.

Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen durch die Wärmeplanung keinerlei Nachteile. Weder gibt es vorgezogene Austausch- / Umrüstungspflichten noch vorgeschriebene Technologien oder Nachteile bei der Fördermittelbeantragung.

Für die Gemeinde liegen die Vorteile zum einen in der Klarheit bzgl. der künftigen Wärmeversorgung im Hinblick auf die Stadt- bzw. Energieplanung sowie in der Zusammenstellung einer sehr guten Datenlage, welche die Kommunalverwaltung in die Lage versetzt, in fünf Jahren den Wärmeplan selbst fortzuschreiben.

Bedeutung der Gebietseinteilung als Wärmenetzgebiet und als Gebiet zur dezentralen Versorgung

Einige Teilbereiche von Gerolsbach und Alberzell sind als Wärmenetzgebiet eingestuft. Es handelt sich um die Bereiche, die derzeit bereits von einem Wärmenetz versorgt werden. In einem Wärmenetzgebiet gibt es weder für die Hauseigentümer:innen ein Anschlussrecht an das Wärmenetz, noch gibt für den Wärmenetzbetreiber eine Anschlusspflicht, alle Gebäude an das Wärmenetz anzuschließen und Wärme bereitzustellen.

In Gebieten zur dezentralen Versorgung werden Einzelheizungen realisiert. Unbenommen davon können hier aber auch kleinere Gebäudenetze (z.B. der Zusammenschluss von mehreren Nachbarn zur Wärmeversorgung) umgesetzt werden.

Was ist beim Einbau einer neuen Heizung zu beachten?

Das Erfordernis von 65 Prozent erneuerbarer Energien (§ 71 Abs. 1 GEG) an der bereitgestellten Wärme gilt für neu einzubauende Heizungen im Bestand erst mit Ablauf der sog. Übergangsfristen:

  1. Ablauf des 30.06.2026 in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern
  2. Ablauf des 30.06.2028 in Kommunen mit 100.000 Einwohnern oder weniger

Das Erfordernis von 65 Prozent gilt schon früher, wenn die Gemeinde während der Übergangsfrist in Folge eines Wärmeplans die Entscheidung über die Ausweisung eines Neu- oder Ausbaugebietes eines Wärmenetzes bzw. Wasserstoffnetzes trifft. In diesem Fall gilt das 65 Prozent-Erfordernis für Bestandsgebäude bereits einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung (vgl. hierzu insgesamt § 71 Abs. 8 GEG).

In Gerolsbach wurde nur der Wärmeplan beschlossen/veröffentlicht und keine zusätzliche Gebietsausweisung vorgenommen: Daher gelten die gesetzlichen Übergangsfristen für Bestandsgebäude bis 30.06.2028.

Heizungen, die mit flüssigem oder gasförmigem Brennstoff beschickt und die während dieser Übergangsfrist eingebaut werden, müssen beginnend ab 2029 jedoch mit einem stetig steigenden Anteil an Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff betrieben werden (zunächst 15 Prozent, vgl. § 71 Abs. 9 GEG).

Wir empfehlen den Heizungswegweiser (BMWE - Übersicht zum GEG: Umsteigen auf klimafreundliche Wärme) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für eine erste Einschätzung der eigenen Situation und Verpflichtungen gemäß GEG zu nutzen.

Ich brauche Informationen zum Heizungstausch und/oder zur Gebäudesanierung – wo bekomme ich Hilfe?

Eine sehr hilfreiche erste Einschätzung bezüglich der Einsparpotenziale und auch der möglichen Fördermittel bei der Sanierung von Bestandsgebäuden bieten die Energiesparchecks von co2online.de:

Energiesparchecks - Kostenlose & interaktive Online-Ratgeber | co2online

Für eine erste Beratung empfiehlt sich außerdem die Inanspruchnahme der Energiesprechstunden am Landratsamt Pfaffenhofen. Die Sprechstunde wird unabhängig und neutral von qualifizierten Energieberatern durchgeführt. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich:  Energiesprechstunde | Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

Hilfreich für die Suche nach lokalen Energieberatern ist zudem die Seite der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena): Energie-Effizienz-Experten (EEE)

Förderung der KWP

Da die Gemeinde Gerolsbach sich früh mit dem Thema KWP beschäftigt hat, konnte sie über die Nationale Klimaschutzinitiative Fördermittel in Höhe von ca. 90 % für die Erarbeitung der KWP erhalten.

Zwischenzeitlich wurde die Förderung über die Nationale Klimaschutzinitiative eingestellt. Die Erstellung einer KWP ist für Kommunen bis 2026 bzw. bis 2028 verpflichtend.

Förderung:

Die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung ist im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), vertreten durch den Projektträger ZUG, gefördert worden.

Abruf der gemeindlichen Wärmeplanung

Hier können Sie die komplette Ausarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) abrufen

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